Auch Familiengrabstelle genannt, erworben werden eine oder mehrere Stellen. Der Kaufpreis bezieht sich meist auf 20 Jahre, es kann aber auch verlängert - nachgekauft werden.
Die Pflege muss selbst oder von einem Friedhofsgärtner übernommen werden.
Grabsteine dürfen nach Vorgaben der Friedhofsatzung aufgestellt werden.